Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Mora Montage UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Weyden-Straße 15, 51105 Köln (nachfolgend “Auftragnehmer”) und ihren Auftraggebern (nachfolgend “Auftraggeber”) über die Erbringung von Handwerksleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Zusätzliche Leistungen, die während der Auftragsausführung erforderlich werden, werden gesondert berechnet. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten Subunternehmer einzusetzen. Er bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
§ 4 Termine und Fristen
(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Lieferschwierigkeiten von Vorlieferanten), berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.
(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über erkennbare Verzögerungen.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt vereinbart werden.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
§ 6 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen.
(2) Die Abnahme erfolgt durch eine gemeinsame Begehung. Das Ergebnis wird in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme der Leistung.
(2) Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist.
(4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, äußere Einwirkungen oder normale Abnutzung entstanden sind.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer freien Zugang zur Baustelle während der vereinbarten Arbeitszeiten.
(2) Der Auftraggeber stellt kostenlos Wasser und Strom zur Verfügung.
(3) Der Auftraggeber sorgt für ausreichende Lagermöglichkeiten für Materialien und Werkzeuge.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Januar 2026
Mora Montage UG (haftungsbeschränkt)
Ernst-Weyden-Straße 15
51105 Köln